FABI – Bahninfrastrukturausbau nach Kriterien des volkswirtschaftlichen Nutzens

FABI – Bahninfrastrukturausbau nach Kriterien des volkswirtschaftlichen Nutzens
2. November 2011 Städte-Allianz ÖV Ost- und Zentralschweiz

Der Bundesrat hat heute über die Vernehmlassung zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) informiert. Die Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz ist darüber erfreut, dass Teile ihrer Anliegen berücksichtigt wurden. Sie begrüsst den Entscheid des Bundesrats, wonach die Anliegen der Kantone, vermehrt bei der Planung mitwirken zu können, weiterverfolgt werden. Hingegen ist sie enttäuscht, dass der Bundesrat nicht zu einzelnen Ausbauangeboten Stellung genommen hat.

Zürich, 2. November 2011 – Die Städte-Allianz nimmt mit grossem Interesse Kenntnis vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung und wird zu gegebener Zeit ihre Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Die Städte-Allianz steht für eine weitsichtige und langfristige Finanzierung der Bahninfrastruktur ein. Obwohl die grössten Engpässe im Schienenverkehr im volkswirtschaftlich wichtigen Metropolitanraum Zürich anfallen, wird dieser in der Vorlage zu wenig prioritär behandelt. Aus diesen Gründen fordert die Städte-Allianz:

Volkswirtschaftlichen Nutzen prioritär berücksichtigen

Im ersten Ausbauschritt gemäss STEP gilt es jene Projekte zu berücksichtigen, welche den grössten Beitrag an das volkswirtschaftliche Wachstum der Schweiz leisten. Verbindungen mit europäischen Metropolitanräumen, Verbindungen zwischen schweizerischen Metropolitanräumen und innerhalb derselben sowie Verbindungen im schweizerischen Städtenetz und mit den Zentren der Metropolitanräume sind demnach vordringlich zu behandeln.

Ein leistungsfähiges Verkehrssystem ist für den Metropolitanraum Zürich Grundvoraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gerät der Wirtschaftsmotor Zürich aufgrund ungenügender Erreichbarkeit ins Stottern, verliert die ganze Schweiz an internationaler Wettbewerbsfähigkeit.

Erhöhung des ersten Ausbauschrittes auf 7,5 Mrd. Franken

Der im Rahmen von FABI zu definierende erste Ausbauschritt 2025 muss von 3,5 auf mindestens 7,5 Mrd. Franken erhöht werden, damit der Zimmerberg Basistunnel II sowie der Brüttener Tunnel darin berücksichtigt werden können.

Zimmerberg Basistunnel II und der Brüttener Tunnel sind die einzigen aller geprüften Ausbauprojekte die sowohl eine positive Nutzen-Kosten-Differenz ausweisen als auch die Überlast im Personenverkehr markant reduzieren.

Zimmerberg Basistunnel II und Brüttener Tunnel verbindlich planen

Für die wichtigsten dringlichen Grossprojekte, insbesondere für den Zimmerberg Basistunnel II und den Brüttener Tunnel, ist ein verbindlicher Zeitplan als Teil der Vorlage (unabhängig vom skizzierten Ausbauschritt 2025) für die Realisierung festzulegen.

Die Entscheide über nationale Infrastrukturmassnahmen müssen für die regionalen Planungsorgane und deren langfristiger Raum- und Verkehrsplanung früh und damit rechtzeitig erfolgen. Die Vorlaufzeiten von Infrastrukturvorhaben sind lange und verlangen vorausschauendes Handeln.

Ausbau Bahnkonten Luzern in die erste Dringlichkeitsstufe

Der Ausbau des Bahnknotens Luzern (Tiefbahnhof 1. Etappe) ist im STEP der ersten Dringlichkeitsstufe zuzuweisen.

Dieser Ausbau ermöglicht auf der national äusserst wichtigen Verbindung von Zürich nach Luzern einen durchgehenden 15-Minuten-Takt und ist im Gegensatz zu anderen Ausbauvarianten aufwärtskompatibel. Unter Berücksichtigung der Finanzierungsbereitschaft der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden überzeugt der Ausbau auch in der Kosten-Nutzen-Bewertung.

 

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