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In der «Städte-Allianz Öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz» engagieren sich die Städte Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Winterthur, Zug und Zürich seit 2008 für den raschen und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs im gemeinsamen Metropolitanraum Zürich. Die Städte-Allianz pflegt den Austausch mit der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit.

Beim Ausbauschritt 2025 drohen Verzögerungen

46 Prozent der Projekte des Ausbauschritts 2025 sind in der Ausführungsphase oder bereits in Betrieb. Bis 2035 droht es, zu Verzögerungen zu kommen und der Verpflichtungskredit müsste entsprechend um 330 Mio. CHF erhöht werden. Die rasche Umsetzung der geplanten Projekte ist zentral und muss zwingend vorangetrieben werden.

Ausbauschritt 2035 wird angepasst

Ausbauschritt 2035

Seit 2020 sind zwei Drittel der vorgesehenen Infrastrukturmassnahmen in Planung/Projektierung. Die Mehrheit dieser Planungs- und Projektierungsmassnahmen kann bis im Jahr 2025 umgesetzt werden. Allerdings kommt es zu Verzögerungen von drei bis fünf Jahren. Es hätten sich, so die Behörden, Ausbau- und Instandsetzungsmassnahmen kumuliert, es seien Projektänderungen nötig geworden und man habe teilweise neue Erkenntnisse einfliessen lassen. Der Ausbauschritt 2035 wird entsprechend angepasst:

  • Lötschberg-Basistunnel: Vollausbau statt nur bahntechnische Ausrüstung Ferden-Mitholz (Mehrkosten von 500 Mio. CHF)
  • Zimmerberg-Basistunnel II: Zwei einspurige Röhren statt ein Doppelspurtunnel, inkl. Kostenreduktionsmassnahmen (Mehrkosten von 300 Mio. CHF)
  • Brüttenertunnel: Unterirdisches statt oberirdisches Entflechtungsbauwerk in Dietlikon (Mehrkosten von 80 Mio. CHF)
  • Zürich Stadelhofen: Mehraufwand aufgrund ungünstiger Geologie und komplexem städtischen Umfeld (Mehrkosten von 100 Mio. CHF)

Der Verpflichtungskredit wird entsprechend um 980 Mio. CHF erhöht.

Ausbauschritte 2025 und 2035 – Fazit und Ausblick

  • Bei einigen Projekten wird es zu verspäteten Inbetriebnahmen kommen
  • Der Gesamtausbau wird sich um drei bis fünf Jahre verzögern
  • Aufgrund des WAKO (Wankkompensation)-Verzichts (Berücksichtigung Fahrbarkeit und Produktion, kompensatorische Massnahmen für bogenschnelles Fahren) braucht es eine Überarbeitung des Angebotskonzepts 2035

Die Städte-Allianz erachtet die geplanten Ausbauschritte 2025 und 2035 als zentral um den Personenverkehr in der Schweiz und insbesondere auch im Metropolitanraum Zürich voranzutreiben. Diese sollten deshalb möglichst rasch umgesetzt werden.

BAHN 2050: Bundesrat will die Bahn langfristig stärken

Das Bahnnetz der Schweiz wird laufend verbessert – hierzu schlägt der Bundesrat dem Parlament jeweils entsprechende Ausbauschritte wie auch Verpflichtungskredite vor.

Mitte 2022 hat der Bundesrat seine Langfriststrategie Bahn überarbeitet. Neu soll das Bahnangebot insbesondere auf kurzen und mittleren Distanzen verbessert werden (z.B. mit zusätzlichen S-Bahn-Angeboten und einer Aufwertung der Vorstadt-Bahnhöfe).

In die Perspektive BAHN 2050 fliessen verschiedene Bundesstrategien mit ein:

  • Klimastrategie 2050
  • Energiestrategie 2050
  • Verkehrsperspektiven 2050
  • Mobilität und Raum 2050

Die Perspektive BAHN 2050 verfolgt die Stossrichtung «Weiterentwicklung der Bahn auf kurzen und mittleren Distanzen». Für den Personenverkehr bedeutet dies, dass der Schwerpunkt auf kurzen und mittellangen Distanzen beruht und die Konkurrenzfähigkeit der Bahn aufrechterhält. Hierfür braucht es beispielsweise Angebotsverdichtungen, Durchmesser- und Tangentialverbindungen innerhalb und zu den Agglomerationen, gezielte Fahrzeitverkürzungen, wo die Bahn gegenüber der Strasse nicht wettbewerbsfähig ist, sowie häufigere und gut vernetze Verkehrsangebote im internationalen Verkehr.

Agenda Perspektive BAHN 2050 (gemäss BAV)

Unter den folgenden Voraussetzungen kann die Bahn einen Beitrag zur Klimastrategie 2050 leisten:

  • Für die weiteren Ausbauschritte der Bahninfrastruktur ist ein neuer konzeptioneller Ansatz nötig: Wo eine Verlagerungswirkung von der Strasse auf die Schiene erreicht werden kann, muss ein gezielter Bahn- bzw. öV-Angebotsausbau stattfinden.
  • Raumentwicklung und Verkehrsinfrastrukturplanung müssen so abgestimmt werden, dass die erwünschte Verkehrsverlagerung erreicht werden kann.
  • Um die Klimaneutralität im Bereich Verkehr zu erreichen, reicht es nicht aus, Angebot und Infrastruktur auszubauen

Meilensteine bis zum Bundesratsbeschluss

  • Vernehmlassung bis 14.10.2022
  • Auswertung der Vernehmlassung: Ende 2022
  • Erarbeitung der Botschaft für die parlamentarische Beratung: Q1 und Q2 2023
  • Bundesratsbeschluss und Überweisen der Botschaft ans Parlament: Q3 2023

Engpässe im Schienennetz 2020, Quelle: UVEK