Weitsichtiges Signal zur Projektierung von Brüttener Tunnel, Zimmerberg Basistunnel II und Bahnknoten Luzern

Weitsichtiges Signal zur Projektierung von Brüttener Tunnel, Zimmerberg Basistunnel II und Bahnknoten Luzern
4. Dezember 2012 Städte-Allianz ÖV Ost- und Zentralschweiz

Die Städte-Allianz begrüsst den Entscheid des Ständerates, einen grösseren Ausbauschritt 2025 anzulegen. Die allerdringendsten Angebotsverbesserungen auf den Korridoren Luzern-Zürich (Zimmerberg Basistunnel II und Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof Luzern) und Zürich-St. Gallen (Brüttener Tunnel) können in dieser vorgeschlagenen Etappe leider noch nicht realisiert, aber zumindest projektiert werden. Die Projekte gehören deshalb mit Priorität in den zweiten Ausbauschritt. Damit sind schweizweit die dringendsten Engpässe im Schweizerischen Eisenbahnnetz bis 2030 behoben.

Zürich, 4. Dezember 2012 – Der Ständerat ist seiner vorberatenden Verkehrskommission gefolgt und beantragt einen grösseren ersten Ausbauschritt 2025 als vom Bundesrat vorgeschlagen. Die kleine Kammer sieht unter anderem zusätzliche Planungs- bzw. Projektierungskredite auf den Strecken Bassersdorf/Dietlikon-Winterthur, Thalwil-Zug und Zug-Luzern vor. Die Städte-Allianz begrüsst diesen Entscheid. Die Projektierungsarbeiten für den Brüttener Tunnel (Variante kurz) sowie für den Zimmerberg Basistunnel II mit Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof in Luzern sind sofort an die Hand zu nehmen. Dies mit dem Ziel, bis 2025 baureife Projekte vorlegen zu können.

Besagte Schlüsselprojekte im Metropolitanraum Zürich sowie der angrenzenden Ost- und Zentralschweiz ermöglichen essentielle Fahrzeitverkürzungen. Weiter sind der Brüttener Tunnel und der Zimmerberg Basistunnel II die einzigen Projekte, die sowohl eine vom BAV ausgewiesene positive Nutzen-Kosten-Differenz aufweisen, als auch die Überlast im Personenverkehr markant reduzieren. Und beim Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof handelt es sich um den gemäss SBB am zweckdienlichsten und günstigsten Befreiungsschlag gegen die komplett überlastete Zufahrt Luzern.

Keine spätere Realisierung als 2030

Die Ebenfalls Unterstützung findet beim Städteverbund der vom Ständerat gutgeheissene Vorschlag, wonach die Umsetzung von Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II mit Ausbauten im Bahnknoten Luzern (Tiefbahnhof 1. Etappe) im Ausbauschritt 2025 vorskizziert sein muss. Im Bundesbeschluss 2025 gehört verbindlich festgehalten, dass für 2030 die Korridore Luzern-Zug-Zürich und Zürich-Winterthur-St. Gallen berücksichtigt werden. Diese Planungssicherheit ist für die betroffenen Kantone und Städte notwendig. Eine noch spätere Realisierung der wichtigsten Angebotsverbesserungen können die Städte St. Gallen, Winterthur, Zürich, Zug und Luzern keinesfalls akzeptieren.

Werden die Weichen beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in der Ost- und Zentralschweiz sowie im Metropolitanraum Zürich jetzt nicht richtig gestellt und die Kapazitätsengpässe auf den beiden Haupteisenbahnachsen nicht eliminiert, droht besagten Städten längerfristig eine Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Dies hätte auch negative Folgen auf den gesamten Metropolitanraum Zürich, den Wirtschaftsstandort Schweiz und deren europäische Konkurrenzfähigkeit.

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4.12.2012
Medienmitteilung: FABI – Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II dulden keinen Aufschub mehr
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