Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II dulden keinen Aufschub mehr

Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II dulden keinen Aufschub mehr
12. Oktober 2012 Städte-Allianz ÖV Ost- und Zentralschweiz

Die Städte-Allianz begrüsst den Entscheid der ständerätlichen Verkehrskommission, den Ausbauschritt 2025 zu vergrössern. Die dringlich notwendigen Angebotsverbesserungen auf den Korridoren Luzern-Zürich und Zürich-St.Gallen müssen zumindest in diesem ersten Ausbauschritt projektiert werden. Eine Realisierung im Ausbauschritt 2030 ist dann zwingend. Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II mit dem Ausbau des Bahnknotens Luzern dulden keinen weiteren zeitlichen Aufschub mehr.

Zürich, 12. Oktober 2012 – Die Verkehrskommission des Ständerates befürwortet laut ihrer Mitteilung eine Ergänzung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausbauschrittes 2025 im Rahmen der Vorlage FABI. Sie sieht die zusätzliche Aufnahme von Kapazitätsausbauten im Raume Genf/Lausanne, Bern und Basel vor. Weiter beinhaltet ihr Vorschlag zusätzliche Planungs- bzw. Projektierungskredite für eine Reihe von weiteren Angebotsverbesserungen, unter anderem auf den Strecken Bassersdorf/Dietlikon-Winterthur (Brüttener kurz), Thalwil-Zug (Zimmerberg) und Zug-Luzern (Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof). Dies ist sehr zu begrüssen. Für die Städte-Allianz ist klar: Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II mit Ausbauten im Bahnknoten Luzern (Tiefbahnhof 1. Etappe) müssen mit Priorität dann im zweiten Ausbauschritt realisiert werden. Dies schafft Fahrzeitverkürzungen und Abbau von Überlast im Personen- und Güterverkehr. Zudem erfüllen gemäss einer Auswertung des Bundesamtes für Verkehr Zimmerberg Basistunnel II und Brüttener Tunnel schweizweit die Bewertungskriterien der Dringlichkeit am besten. Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II sind die einzigen Projekte, die sowohl eine positive Nutzen-Kosten-Differenz aufweisen, als auch die Überlast im Personenverkehr markant reduzieren.

Verbindliche Vorskizzierung für Ausbauschritt 2030 gefordert

Die Projektierungsarbeiten für den Brüttener Tunnel (Variante kurz) und für Kapazitätsausbauten zwischen Thalwil und Zug/Luzern (Zimmerberg Basistunnel II mit dem Ausbau des Bahnknotens Luzern) sind sofort an die Hand zu nehmen, mit dem Ziel bis 2025 und somit für den zweiten Ausbauschritt baureife Projekte vorlegen zu können. Im Bundesbeschluss 2025 gehört verbindlich festgehalten, dass für 2030 die Korridore Luzern-Zug-Zürich und Zürich-Winterthur-St.Gallen berücksichtigt werden.

Eine noch spätere Realisierung der wichtigsten Angebotsverbesserungen können die Städte St.Gallen, Winterthur, Zürich, Zug und Luzern keinesfalls akzeptieren. Werden die Weichen beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in der Ost- und Zentralschweiz sowie im Metropolitanraum Zürich jetzt nicht richtig gestellt und die Kapazitätsengpässe auf den beiden Haupteisenbahnachsen nicht eliminiert, droht besagten Städten längerfristig eine Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Dies hätte auch negative Folgen auf den gesamten Metropolitanraum Zürich, den Wirtschaftsstandort Schweiz und deren europäische Konkurrenzfähigkeit.

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Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz Geschäftsstelle
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E-Mail: medien@staedte-allianz.ch

12.10.2012
Medienmitteilung: FABI – Brüttener Tunnel und Zimmerberg Basistunnel II dulden keinen Aufschub mehr

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